Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Durch das Gesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, künftig besser vor etwaigen Repressalien geschützt werden.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis von Gesetzesverstößen wie z.B. Korruption, Bestechlichkeit oder andere gesetzeswidrige Taten erlangen, können Sie sich vertraulich und anonym an die Interne Meldestelle wenden, die bei der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) eingerichtet wurde.
So erreichen Sie die Interne Meldestelle der EKD als zentralen Ansprechpartner:
www.bkms-system.com/ekd
Telefon: 0511 – 2796 236
Postanschrift:
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover