
Testpflicht in Kindertagesstätten
Ab dem 15.02.2022 gilt nach der Corona-Verordnung §15 Abs. 2 für Kinder ab 3 Jahre eine Testpflicht für den Besuch einer Kita. Dreimal pro Woche müssen die kostenlosen Tests von den Eltern durchgeführt und das negative Ergebnis schriftlich bestätigt werden. Angesichts sehr hoher Fallzahlen auch in den Einrichtungen unseres Verbandes sorgt diese Maßnahme für einen sichereren Kita-Betrieb.
Wir danken allen für das Verständnis und die Zusammenarbeit in dieser angespannten Lage. Bitte gehen Sie auch bei unterschiedlichen Sichtweisen und Meinungen freundlich und rücksichtsvoll miteinander um. Für niemanden ist es gerade leicht. Sie als Eltern müssen zur Arbeit gehen, die Mitarbeitenden sind in den Kitas Infektionen ungeschützt ausgesetzt, die Kinder möchten einfach Kind sein können. Uns allen fehlt die Nähe und Vertrautheit, das macht dünnhäutig und es kommt umso leichter zu Missverständnissen. Lassen Sie uns wohlwollend und freundlich aufeinander blicken und Schäden füreinander vermeiden. Wir hoffen, dass durch die Maßnahmen (Tests, Masken, Abstand halten etc.) die Situation wieder unter Kontrolle kommt und wir mit dem Frühjahr erneut mehr Leichtigkeit in den Alltag bringen können.